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E-Liquid-Etiketten lesen: mg/ml, Prozent und Milliliter unterscheiden

19. Oktober 2026 · 3 Min. · Fumot Team · Wissen & Schutz

Auf einem Liquid-Etikett können mg/ml, ml und Prozent nebeneinander stehen. Die Angaben beantworten unterschiedliche Fragen: Welche Konzentration wird angegeben, welches Volumen ist enthalten und auf welche Bezugsgröße bezieht sich ein Anteil?

Lesen Sie deshalb immer Zahl und Einheit zusammen. Eine alleinstehende Zahl lässt sich weder zuverlässig einordnen noch mit einer anders beschrifteten Angabe vergleichen. Dieser Text erklärt das Lesen der Kennzeichnung; aus den Zahlen lässt sich keine persönliche Nikotindosis ableiten.

Lupe über den Einheiten mg/ml, ml und Prozent auf einem schematischen Flaschenetikett neben einer E-Zigarette.
Schematisches Etikett zur Unterscheidung von Konzentration, Volumen und Prozentangaben.

Was beschreibt mg/ml auf dem Etikett?

mg/ml bedeutet Milligramm pro Milliliter. Bei einer Nikotinangabe beschreibt die Einheit, wie viel Nikotin auf einen Milliliter Flüssigkeit entfällt. Rein als Lesebeispiel bedeutet „10 mg/ml“ also zehn Milligramm Nikotin je Milliliter Liquid.

Die Einheit bezieht sich auf die Flüssigkeit im Behälter. Sie bezeichnet weder dessen Größe noch automatisch die Menge, die bei einem Zug abgegeben oder vom Körper aufgenommen wird. Auch das BfR unterscheidet Liquidkonzentration und aufgenommene Nikotinmenge.

Für nikotinhaltige Flüssigkeiten nennt das deutsche Recht einen Höchstgehalt von 20 mg/ml. Das ist eine gesetzliche Grenze für das Inverkehrbringen und keine gesundheitlich unbedenkliche Dosis. Maßgeblich ist § 14 Tabakerzeugnisgesetz.

Welche Information steckt hinter ml?

Milliliter beschreibt ein Volumen. Steht die Angabe beim Füllinhalt, bezeichnet sie die Menge Flüssigkeit. Steht sie bei einem Tank oder einem Behälter, muss aus dem Zusammenhang hervorgehen, ob dessen Fassungsvermögen gemeint ist.

Ein einfaches, rein gedankliches Etikett könnte „Inhalt: 2 ml“ und daneben „Nikotin: 10 mg/ml“ zeigen. Die erste Zeile beschreibt die Füllmenge; die zweite die Konzentration. Keine der beiden Zeilen sagt, wie viele Züge jemand tatsächlich nehmen wird.

Auch im Gesetz sind Volumen und Konzentration getrennt geregelt. Für nikotinhaltige Produkte nennt § 14 höchstens 10 ml bei Nachfüllbehältern sowie höchstens 2 ml bei elektronischen Einwegzigaretten oder Einwegkartuschen. Diese Größen dürfen nicht pauschal auf jede andersartige Verpackung übertragen werden.

Warum braucht eine Prozentangabe eine Bezugsgröße?

Ein Prozentwert beschreibt einen Anteil an einer Gesamtgröße. Für die richtige Einordnung muss erkennbar sein, worauf sich dieser Anteil bezieht. Eine Massenangabe und eine Angabe je Flüssigkeitsvolumen sind nicht automatisch austauschbar.

Die französische Verbraucherschutzbehörde DGCCRF verwendet beispielsweise ausdrücklich „% masse/masse (m/m)“, also Massenprozent. Ihre Kennzeichnungsübersicht nennt die entsprechenden mg/ml-Werte nur näherungsweise und verweist auf die Bedeutung der Dichte. Das Beispiel erklärt den Einheitenunterschied; es überträgt keine französischen Verkaufsregeln auf Deutschland. DGCCRF: Kennzeichnung von E-Zigaretten.

Steht auf einer Packung lediglich „2 %“, ohne dass die Bezugsgröße verständlich wird, übernehmen Sie keine pauschale Umrechnung aus einem Internetbeitrag. Suchen Sie die vollständige Nikotinangabe und die Erläuterung des Herstellers. Widersprechen sich die Angaben, bleibt die Kennzeichnung klärungsbedürftig.

Welche Angaben sollten Sie getrennt abschreiben?

Für eine Rückfrage helfen vollständige Etikettfotos mehr als einzelne Zahlen. Fotografieren Sie auch Seitenflächen und Beipackzettel, soweit vorhanden. Notieren Sie getrennt:

  • den Wortlaut der Nikotinangabe einschließlich Einheit;
  • die Füllmenge und die Bezeichnung des zugehörigen Behälters;
  • Angaben zur Nikotinabgabe pro Dosis;
  • Produktbezeichnung, Hersteller oder Importeur und Loskennzeichnung.

Nikotingehalt und Nikotinabgabe pro Dosis sind auch in § 27 Tabakerzeugnisverordnung getrennt aufgeführt. Dieselbe Vorschrift verlangt einen Hinweis auf das Los. Diese Trennung hilft, eine Konzentration nicht versehentlich als Abgabemenge zu lesen. § 27 Tabakerzeugnisverordnung.

Bei fehlenden oder widersprüchlichen Informationen fragen Sie mit diesen Unterlagen beim Hersteller oder Importeur nach. Benennen Sie genau die beiden Angaben, die nicht zusammenpassen. Eine eigene Schätzung löst einen Kennzeichnungsfehler nicht.

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