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Aufgeblähter oder heißer Akku: Warnzeichen und nächste Schritte

17. Oktober 2026 · 3 Min. · Fumot Team · Umwelt & Sicherheit

Das Gehäuse einer ausgedienten E-Zigarette wölbt sich, Flüssigkeit tritt aus oder das ausgeschaltete Gerät wird ungewöhnlich warm. Verwenden Sie das Gerät nicht weiter. Auf solche Schadenszeichen weist die Abfallwirtschaft Stuttgart ausdrücklich hin.

Wenn bereits Rauch, Gase oder Flammen austreten, steht Ihre Sicherheit vor der Entsorgung. Halten Sie Abstand und behandeln Sie das Gerät nicht wie einen Gegenstand, den Sie noch schnell zum Wertstoffhof bringen.

Unbeschädigt dargestellter Fumot Tornado 20000 neben einem allgemeinen Warnsymbol mit Thermometer.
Symbolbild zu allgemeinen Akku-Warnzeichen; am abgebildeten Modell wird kein konkreter Defekt dargestellt.

Bei Rauch oder Ausgasen den Gefahrenbereich verlassen

Auch Ausgasen ohne sichtbare Flammen kann gefährlich sein. Die Berliner Feuerwehr warnt vor gesundheitsschädlichen und möglicherweise brennbaren Gasen. Reaktionen im Akku können zudem verzögert auftreten; ein vorausgegangener Stoß muss deshalb nicht sofort sichtbare Folgen haben.

Die Berliner Feuerwehr empfiehlt für den Brandfall: Verlassen Sie den Raum und das Gebäude. Schließen Sie die Tür und warnen Sie andere Personen.

Verständigen Sie die Feuerwehr unter 112. Ist der Fluchtweg versperrt, machen Sie sich am Fenster oder Balkon bemerkbar und melden Sie Ihren Standort.

Gehen Sie kein Risiko durch eigene Löschversuche ein. Die Feuerwehr stellt den Selbstschutz ausdrücklich vor solche Maßnahmen. Greifen, verpacken oder transportieren Sie kein rauchendes oder ausgasendes Gerät für eine gewöhnliche Rückgabe.

Welche Veränderungen eine weitere Nutzung ausschließen

Auch ohne Feuer kann ein Akku beschädigt sein. Achten Sie auf äußere Veränderungen, ohne das Gerät zu öffnen:

  • Ein aufgeblähtes, eingerissenes oder deutlich verformtes Gehäuse.
  • Austretende Flüssigkeit oder Ablagerungen.
  • Wärmeentwicklung, obwohl das Gerät ausgeschaltet ist.
  • Sichtbare Schmelzstellen.

Der Abfallratgeber Bayern beschreibt Verformungen, Risse, Erwärmung ohne Nutzung und ausgelaufene Bestandteile als mögliche Schadenszeichen. Beschädigte oder aufgeblähte Akkus dürfen nicht weiterverwendet werden. Eine Prüfung durch erneutes Einschalten oder Laden ist dafür nicht nötig.

Wird ein Akku ohne laufenden Ladevorgang zu heiß zum Anfassen, bezeichnet die BAM diesen Zustand als gefährlich. Sie nennt auch austretende Gase als Warnsignal. Versuchen Sie nicht, die Temperatur durch Anfassen zu überprüfen; ein auffälliges Gerät braucht keinen Berührungstest.

Für die Entsorgung zuerst mit der Annahmestelle sprechen

Ist keine akute Reaktion erkennbar, klären Sie die Abgabe mit einer geeigneten Rücknahmestelle. Nennen Sie das Gerät und die beobachtete Beschädigung, bevor Sie losfahren. Fragen Sie, wie die Stelle die Übergabe organisiert und welche Vorbereitung sie verlangt.

Das Umweltbundesamt empfiehlt, beschädigte Akkus direkt von Mitarbeitenden entgegennehmen zu lassen. Sprechen Sie das Fachpersonal an. Geben Sie einen solchen Akku nicht kommentarlos in eine frei zugängliche Sammelbox.

Ein äußerlich ruhiger Zustand ist keine Bestätigung, dass der Akku sicher ist. Beschreiben Sie auch frühere Auffälligkeiten, etwa ausgetretene Flüssigkeit oder ein zuvor warmes Gehäuse. So erhält die Annahmestelle die nötigen Informationen für ihre Entscheidung.

Gehäuse geschlossen lassen und Versand abklären

Ein aufgeblähtes Gehäuse darf nicht zusammengedrückt werden. Öffnen Sie den Akku nicht und versuchen Sie keine eigene Reparatur. Die BAM warnt vor mechanischen Schäden, giftigen Bestandteilen und Brandgefahr beim Öffnen.

Für den Versand von Lithiumbatterien gelten Gefahrgutvorschriften. Klären Sie einen vorgesehenen Rückversand ausdrücklich mit dem Empfänger und dem Transportdienstleister. Eine normale Paketmarke allein beantwortet die Frage nach einem zulässigen Transport nicht.

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